Allgemeine Geschäftsbedingungen
Webdesign und -entwicklung
Dirk Alan Groetker Webdesigner
Münster Stand: 1/ 2025
1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Webdesigner Dirk Alan Groetker
(nachfolgend „Agentur“) gelten für alle Verträge über die Erstellung einer Website
zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Sie sind ausschließlich maßgeblich und
gelten für die Dauer des jeweiligen Vertrags. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur diesen nicht ausdrücklich
widerspricht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie
schriftlich getroffen wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Agentur erstellt ein Konzept und eine Website gemäß den vertraglichen
Vereinbarungen. Laufende Pflege, Hosting, Domainbeschaffung oder Internetzugang
(Access-Providing) sind nicht Gegenstand des Vertrags, es sei denn, dies wird
ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber ist für die Veröffentlichung und
Abrufbarkeit der Website im Internet selbst verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
anders angegeben. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den
Auftraggeber zustande, spätestens mit Beginn der Auftragsdurchführung durch die
Agentur, sofern der Auftraggeber hiervon Kenntnis hat. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Projektphasen
Die Erstellung der Website erfolgt in folgenden Phasen unter Mitwirkung des
Auftraggebers:
1. Pflichtenheft: Die Agentur erstellt ein Pflichtenheft basierend auf den Vorgaben des
Auftraggebers zu Umfang, Funktionalität, Struktur und Zielgruppen der Website. Die
Agentur stellt hierzu einen Fragenkatalog bereit und berät den Auftraggeber bei der
Konkretisierung der Anforderungen. Das Pflichtenheft umfasst grafische und
technische Anforderungen, einschließlich der Verwendung eines Content
Management Systems (CMS), sofern vereinbart.
2. Konzeptionsphase: Auf Basis des Pflichtenhefts entwickelt die Agentur ein Konzept
mit einer Sitemap und einem optionalen Wireframe.
3. Gestaltungsphase: Die Agentur erstellt ein Design, das die Struktur, wesentliche
gestalterische Merkmale und Grundfunktionalitäten der Website widerspiegelt,
basierend auf exemplarischen Seiten.
4. Fertigstellungsphase: Die Agentur stellt die Website gemäß dem abgestimmten
Design fertig. Die Phase endet mit der Übermittlung der Fertigstellungsanzeige an
den Auftraggeber.
5. Pflegephase (optional): Nach Fertigstellung bietet die Agentur Pflegeleistungen auf
Basis eines gesonderten Pflegevertrags an, um die Sicherheit und Funktionalität
der Website zu gewährleisten.
2 Hauptleistungspflichten der Agentur
§ 5 Leistungspflichten
Die Agentur erbringt folgende Hauptleistungen:
1. Beratung des Auftraggebers zu gestalterischen und funktionalen Möglichkeiten (§
6).
2. Erstellung des Designs der Website (§ 7).
3. Programmierung der Website gemäß den vereinbarten Anforderungen (§ 8).
§ 6 Beratung
Die Agentur berät den Auftraggeber umfassend zu gestalterischen und funktionalen
Möglichkeiten der Website unter Berücksichtigung der Zielgruppen und des
Verwendungszwecks. Sie informiert über Vor- und Nachteile einzelner Lösungen sowie
aktuelle Erkenntnisse zu Nutzerverhalten (z. B. Ladezeiten, Text-Grafik-Verhältnis).
Branchenspezifische Marktanalysen oder Nutzererhebungen sind nicht geschuldet, es sei
denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
§ 7 Gestalterische Leistungen
Die Agentur erstellt einen Vorschlag für die grafische Gestaltung der Website, der die
Vorgaben des Auftraggebers (z. B. Corporate Design) sowie aktuelle Trends im
Webdesign berücksichtigt. Fehlt eine Konkretisierung durch den Auftraggeber, gestaltet
die Agentur nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
§ 8 Softwareprogrammierung
Die Agentur programmiert die Website gemäß den vereinbarten funktionalen und
gestalterischen Anforderungen unter Verwendung aktueller Programmiersprachen.
Browser- und Gerätekompatibilitäten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt, ohne
dass eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wird. Leistungen wie Schulungen oder
Support sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden. Die Agentur kann
Unterauftragnehmer beauftragen.
3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 9 Inhalte und Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt die einzubindenden Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Impressum,
Datenschutzerklärung) rechtzeitig in digitaler Form und im vereinbarten Format bereit. Die
Agentur prüft die Inhalte nicht auf Eignung oder Rechtmäßigkeit, weist jedoch auf
offenkundige Mängel hin. Bei vereinbarter Veröffentlichung der Website stellt der
Auftraggeber den Serverzugang bereit. Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Inhalten
(z. B. Bilder) ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart ist.
§ 10 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Abschluss jeder Projektphase (§ 4) und endet mit der
Gesamtabnahme:
1. Teilabnahme: Nach Fertigstellung jeder Projektphase (Pflichtenheft, Konzept,
Design) nimmt der Auftraggeber die Leistung in Textform ab, sofern sie den
vertraglichen Anforderungen entspricht.
2. Gesamtabnahme: Nach Fertigstellung und Installation der Website auf dem Server
des Auftraggebers beginnt eine Testphase von 14 Tagen, in der die Funktionalität
und Übereinstimmung mit dem Pflichtenheft geprüft werden. Mängel meldet der
Auftraggeber unverzüglich in Textform. Die Agentur behebt gemeldete Mängel
zeitnah, wobei sich die Testphase bis zur Mängelbeseitigung verlängert. Ohne
Mängelanzeige oder bei unwesentlichen Mängeln gilt die Website nach Ablauf der
Testphase als abgenommen. Nach Gesamtabnahme und Freigabe durch den
Auftraggeber erfolgt die Veröffentlichung (Go-Live).
Die Agentur ist nicht verantwortlich für Server, Datenleitungen oder Internetzugang.
§ 11 Weitere Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber wirkt im Rahmen des Zumutbaren an der Projektdurchführung mit, stellt
sachkundige Mitarbeiter für Entscheidungen bereit und prüft Vorschläge oder Entwürfe der
Agentur zeitnah. Beanstandungen oder Änderungswünsche werden unverzüglich
mitgeteilt.
4 Vergütung und Änderungswünsche
§ 12 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot der Agentur und umfasst die Leistungen
gemäß §§ 5–8. Mehraufwand, insbesondere durch nachträgliche Änderungs- oder
Ergänzungswünsche nach Abnahme einer Projektphase, wird nach der aktuellen
Stundenpreisliste der Agentur (abgerechnet in 15-Minuten-Einheiten) vergütet.
§ 13 Rechnungsstellung
Nach Abnahme jeder Projektphase stellt die Agentur die entsprechende Vergütung in
Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
5 Nutzungsrechte und Referenzen
§ 14 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung der Vergütung räumt die Agentur dem Auftraggeber das
ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Website ein.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Nutzungsrechte bei der Agentur, mit
Ausnahme einfacher Nutzungsrechte zu Testzwecken. Der Auftraggeber nennt die Agentur
im Impressum als Urheber der Website.
§ 15 Referenzen
Die Agentur darf den Auftraggeber als Referenz nennen und die Website zu
Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6 Fertigstellung, Gewährleistung, Haftung und Kündigung
§ 16 Fertigstellungstermin
Der Fertigstellungstermin wird vertraglich vereinbart. Verzögerungen durch den
Auftraggeber (z. B. verspätete Mitwirkung oder Änderungswünsche) verschieben den
Termin angemessen.
§ 17 Gewährleistung und Haftung
1. Gewährleistung: Für Mängel der Website haftet die Agentur nach gesetzlichen
Vorschriften. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, außer bei
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Vorsatz/grobem Verschulden.
2. Haftung: Die Agentur haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, garantierte
Beschaffenheitsmerkmale und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(z. B. rechtzeitige Lieferung, Funktionalität der Website) und begrenzt auf
vorhersehbare, typische Schäden. Für Datenverluste, Hardwarestörungen oder
Systemstörungen durch kundenseitige Änderungen oder Inkompatibilitäten haftet
die Agentur nicht.
3. Inhalte: Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (z. B. Rechtstexte) ist die
Agentur nicht verantwortlich. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen
Dritter wegen Rechtsverstößen frei.
4. Digitale Barrierefreiheit (WCAG)
Die Agentur setzt die jeweils aktuellen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit gemäß den
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) nach dem Stand der Technik und nach
bestem Wissen um. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen und deren Auslegung
je nach WCAG-Version und individueller Interpretation variieren können. Zudem können
sich die Standards im Laufe der Zeit ändern.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für etwaige Abweichungen von den WCAG-
Anforderungen, die auf unterschiedliche Auslegungen, technische Einschränkungen oder
sich ändernde Standards zurückzuführen sind. Automatisierte Prüfungen können nicht alle
Aspekte der Barrierefreiheit abdecken; eine abschließende manuelle Überprüfung durch
einen unabhängigen Experten wird ausdrücklich empfohlen.
Die abschließende Verantwortung für die vollständige Einhaltung der WCAG-Konformität
und die regelmäßige Überprüfung der Website liegt beim Auftraggeber.
Sofern die Agentur nach Abschluss des Projekts nicht mit der fortlaufenden Wartung und
Aktualisierung der Website beauftragt ist, obliegt es dem Auftraggeber, die Website
regelmäßig auf Konformität mit den jeweils geltenden Standards zu prüfen und ggf.
erforderliche Anpassungen vorzunehmen.
5.
§ 18 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen,
Infrastrukturausfälle) befreien die Agentur für die Dauer der Störung von ihren
Leistungspflichten, sofern sie diese nicht verursacht hat. Bei einer Unterbrechung von
mehr als drei Monaten können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen. Bereits
erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
§ 19 Kündigung
1. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des
Dienstvertrages aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund
derer dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und
unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis
zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder einer Kündigungsfrist nicht zugemutet
werden kann (§ 626 Abs. 1 BGB).
(3) Die außerordentliche Kündigung muss gemäß § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei
Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung
maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
7 Sonstiges
§ 20 Vertraulichkeit
Die Agentur behandelt alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich und
gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder
gesetzlich vorgeschrieben.
§ 21 Datensicherheit und Datenschutz
1. Datensicherheit: Der Auftraggeber sichert Daten und Programme vor Übergabe an
die Agentur und schützt übermittelte Unterlagen vor unbefugtem Zugriff.
2. Datenschutz: Der Auftraggeber bestätigt, dass übermittelte personenbezogene
Daten den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Er stellt die Agentur von
Ansprüchen Dritter frei. Die Agentur darf den Auftraggeber als Referenz nennen,
sofern kein berechtigtes Interesse dagegen spricht.
§ 22 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Münster /Westfalen..
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die
Parteien ersetzen unwirksame Regelungen durch solche, die dem wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahekommen.